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Kabinett beschließt Masern Impfung

Regierung beschließt Masern-Impfpflicht

 

Laut Pressemitteilungen hat die Regierung beschlossen, ab März 2020 ein Gesetz zur Masern Impfung in Kraft treten zu lassen. Demnach muss ein Kind vor Eintritt in den Kindergarten oder Schule geimpft werden. Sollte dies verweigert werden, können empfindliche Strafen auferlegt werden.

Diese Pflicht betrifft aber nicht nur die Kinder, sondern das ganze Personal wie Tagesmütter, Erzieher, Personal in Schulen und anderen Einrichtungen. Sollten die Kinder keinen Nachweis bringen können, werden sie in Schulen und Kitas nicht mehr angenommen.

Für den bereits laufenden Betrieb, können die Nachweise für Kinder und Personal bis zum 31.Juli 2021 nachgereicht werden. Sollte bereits eine Masern Erkrankung stattgefunden haben, muss dies ebenfalls nachgewiesen und bestätigt werden.

Die Regierung hat dies mit dem Hintergrund beschlossen, da weltweit ein hoher Anstieg der Masernerkrankung festzustellen sei. Bleibt abzuwarten, wie der Bundestag darüber abstimmen wird. Vorläufig hat nur das Bundeskabinett diesen Beschluss durchgebracht.

 

Geschrieben am 23.07.19 von Kevin Bortoli

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