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User Tiny House – Bauwagen zum Wohnen

Von „Menschen wie Du und Ich“ hat jeder schon einmal gehört,

aber die Wahrheit ist doch, dass wir alle Individuen sind. Dementsprechend individuell sind unsere Vorlieben, Wünsche und Bedürfnisse.
Vor diesem Hintergrund sind unsere Tiny House – Bauwagen so konzipiert, dass sie in den unterschiedlichsten Bereichen einsetzbar sind: unabhängig davon, ob Sie ein Tiny House  oder ein Wochenendhaus suchen, ob Sie einfach „nur“ ein Gästezimmer oder eine Gartenlaube im Auge haben, ob es ein Wellnesswagen, ein Therapiezimmer, ein Hobbyraum oder ein ausgewachsenes Atelier sein soll – all das und noch viel mehr lässt sich umsetzen, sprechen Sie uns einfach an.

Auch im Detail sind Dinge machbar,

von denen man sonst eigentlich kaum zu träumen wagt. Sie hätten gerne einen Cabrio-Wagen, weil Sie unter dem freien Himmel schlafen möchten? Darf es eine Holzbadewanne mit exklusiven Armaturen sein? Als passionierter Koch darf für Sie eine voll ausgestattete Holzküche nicht fehlen? Ein gefliestes Mosaik-Bad, selbstredend mit Fußbodenheizung, gehört für Sie zum guten Ton?

Haben wir alles schon gehört und alles schon gemacht. Mehr als fünf Jahren Tiny House – Bauwagenbau haben uns mit Kundenwünschen zusammengebracht, die so keinem normalen Menschen einfallen würden.
Vielleicht sind wir auch nicht ganz normal, weil wir zu Freude unserer Kunden tatsächlich alle umsetzen konnten. Überhaupt, wer will schon normal sein? Beispiele finden Sie hier!

Das Tiny House – Bauwagen können wir in den unterschiedlichsten Variationen und Ausstattungen fertigen. Wichtig ist uns dabei die enge Abstimmung mit den Kunden (das wären dann Sie), so dass ein wirklich überzeugendes Produkt geliefert werden kann. So bekommen Sie als Kunde das, was Sie sich auch gewünscht haben.

Zeitlos oder typisch

Wir bieten Ihnen die Ausstattung im rustikalen, organischen oder modernen Stil an. Oder aber in einem Stil, der Ihnen mehr zusagt. Auch hier gilt: den Dialog suchen!

Nachfolgend einige Inspirationen, die sich auch schon in der Praxis bewährt haben:

  • Gefliestes Bad mit Dusche und oder Wanne
  • Kleine Küchenzeile oder großzügige Küche
  • Schlafzimmer unter dem Dach mit aufschiebbarem Glasdach, freier Blick zu
    den Sternen inklusive
  • Media-Ausstattung mit Beamer und ausfahrbarer Leinwand
  • Großzügige Bar mit Lounge-Bereich

So viel in aller Kürze. Tatsächlich und (für uns) selbstverständlich lassen sich aber auch zahllose andere Themen und Motive in der Innenausstattung umsetzen.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche!

Wohnsitz

In Deutschland ist ein Bewohnen eines Wagens oder eines Tiny Houses in freier Natur nicht erlaubt. Um diesen Traum zu verwirklichen, muss auf einem dafür geeigneten Grundstück ein Bauantrag gestellt werden. Hierbei ist der Flächennutzungsplan entscheidend. Um einen Stellplatz im Außenbereich genehmigt zu bekommen, muss erst der Nutzungsplan geändert und dann das Grundstück erschlossen werden, was mit enormen Kosten verbunden ist. Wir raten Ihnen, vorab mit Ihrem Vorhaben zur zuständigen Gemeinde zu gehen und das Projekt vorzustellen. Bei einem solchen Termin wird schnell klar, ob und wie (und in welchem finanziellen Rahmen) sich das Projekt umsetzen lässt. Jede Gemeinde reagiert auf solche Anfragen anders, daher ist es schwierig, einen Königsweg anzubieten.

Für den Bauantrag selbst spielt es keine Rolle, ob der Rundwagen, Bauwagen oder das Tiny House auf Rädern gebaut ist oder nicht. Für das Bauamt sind nur zwei Kategorien entscheidend: ist die Einrichtung ganzjährig bewohnbar – oder ist sie es nicht. Wir beraten Sie bei diesem Thema gern weiter oder schauen Sie in unserem Blog nach.

Sonderfall Campingplatz

Auf Campingplätzen ist die deutsche Campingplatzverordnung (CPlVO) maßgeblich. Nach dem Bundesplanungsrecht ist dauerhaftes Wohnen auf einem Campingplatz eigentlich verboten. Sie gelten als Erholungsgebiet und nicht als Wohnfläche. Dennoch werden solche Projekte zurzeit immer mehr umgesetzt, allerdings mit strengen Auflagen, die bundesweit unterschiedlich ausfallen. Hierfür muss der Campingplatzbetreiber den Nutzungsplan umschreiben lassen in ein integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft. Die Wohnfläche ist auf max. 65 qm beschränkt und die Parzelle muss aus Brandschutzgründen eine Mindestfläche von 200 qm haben. Wie dieser Trend in Zukunft weitergeht, muss beobachtet werden.

Alterswohnsitz

Wir bekommen immer mehr Anfragen von Stiftungen, die einen Seniorenpark mit Tiny Houses errichten möchten. Unser Rundwagen, Bauwagen oder Tiny House wird barrierefrei gebaut und ist somit eine gute Alternative, aus der großen Stadtwohnung oder dem eigenen Haus auszuziehen und das Wohnen auf eine überschaubare und leicht zu pflegende Größe zu reduzieren. Analog dazu passen wir auch den Innenausbau genau den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden an.

Baugenehmigung

In Deutschland gilt: jedes Gebäude, das zum Bewohnen oder zum langfristigen Aufenthalt dient, ist genehmigungspflichtig. Das betrifft natürlich Wohnhäuser, ggf. aber auch die Gartenhütte, die Sie in Ihren eigenen Garten aufstellen möchten. Bei kleineren baulichen Anlagen wie etwa ein Geräteschuppen oder bei Baumhäusern reicht dagegen meistens eine schriftliche Anmeldung.

Bevor Sie einen Bauantrag durch den Architekten oder den Zimmermann einreichen, muss die Bebauungssituation des Grundstückes geprüft werden. Lässt der Flächennutzungsplan überhaupt eine Bebauung zu? Muss der Plan geändert werden? Erst wenn das geprüft ist, sollten Sie sich die vorgeschriebenen Formulare besorgen und den Antrag dann einreichen. Wie hoch dann die Erfolgschancen sind, eine Genehmigung zu erhalten, hängt nicht nur von der Gemeinde ab, sondern auch davon, wo sich das Grundstück befindet (Innen- oder Außenbereich). Bei der Entscheidung spielen dann verschiedene Träger öffentlicher Belange eine Rolle: der Bund Naturschutz, das Wasseramt, die Landwirtschaftskammer und noch viele andere mehr. Auch Aspekte wie Brandschutz und Statik fließen in die Bewertung mit ein.

Wir raten Ihnen dringend, bevor Sie sich für einen Rundwagen bzw. ein Tiny House entscheiden, diese Fragen mit dem zuständigen Amt nach Möglichkeit vollständig abzuklären. Wir beraten Sie gern weiter

Straßenzulassung

Welche Bestimmungen muss ein Tiny House erfüllen, um zulassungsfähig zu sein?

  • Maße: max. 4,00 m Höhe und 2,55 m Breite (inkl. Vorbauten und Überstände)
  • Gewicht: max. 3500 kg (bei entsprechender Fahrerlaubnis)
  • Sicherheitsglas in Fenstern und Türen (alternativ: für die Fahrt fest verschließbare Fensterläden)
  • Keine scharfen Kanten

Achtung: Die genannten Maße gelten für Deutschland. Für andere Länder müssen vor Fahrtantritt die dort geltenden Bestimmungen erfragt werden.

Tiny House und Anhängerlast

Wie schwer darf ein Anhänger sein, was darf ich ziehen?

zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug zul. Gesamtmasse Anhänger Benötigte Führerscheinklasse
1990 kg 750 kg (ungebremst) Klasse B
1990 kg 1500 kg (gebremst) Klasse B
1990 kg 2000 kg Klasse B96 / BE
1990 kg 2700 kg Klasse BE

Was ist die Anhängelast denn überhaupt? Die Anhängelast ist definiert als die tatsächliche Masse eines Anhängers, den ein bestimmtes Kraftfahrzeug hinter sich herzieht. Sie wird gelegentlich auch als „Zuglast“ eines Pkw oder Lkw bezeichnet.

Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten, in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg

Genehmigungspflichten

Rein theoretisch bieten die „Tiny Houses“ viele Freiheiten, die in der Praxis aber mit zahlreichen baurechtlichen Vorschriften eingeschränkt werden. Für die Beantwortung der Frage, welche baurechtlichen Vorgaben bei der Anschaffung eines „Tiny House“ und der Verwirklichung dieser Lebensart zu beachten sind, ist zwischen den stationären und mobilen „Tiny Houses“ zu unterscheiden.

Bei den stationären „Tiny Houses“ handelt es sich um normale Wohnhäuser, nur eben in kleinerer Ausführung, für die das Baurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (LBO) gilt. Als bauliche Anlage gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Hessische Bauordnung (HBO), deren Fundament mit dem Erdboden verbunden ist, unterliegt das „Tiny House“ der Genehmigungspflicht. Bevor mit dem Bau des „Tiny Houses“ begonnen wird, ist ein Bauantrag gemäß § 60 Abs. 1 HBO bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dafür muss der Antragsteller noch nicht Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem er das „Tiny House“ errichten will. Besteht Unsicherheit, ob eine Genehmigung für die Errichtung des „Tiny House“ auf dem Wunschgrundstück erteilt werden wird, kann vor dem Bauantrag auch eine kostengünstigere Bauvoranfrage gestellt werden. Ein Bauantrag muss auch dann gestellt werden, wenn das „Tiny House“ auf dem Flachdach eines anderen Gebäudes stehen soll, weil auch in diesem Fall öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten sind. Dem Bauantrag sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 HBO beizufügen, die ein gemäß § 49 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 S. 1 Nr. 1 HBO Bauvorlageberechtigter gefertigt hat. Bauvorlageberechtigte können zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Innenarchitekten sowie Meister im Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerk sein.

Anders sieht es bei den mobilen „Tiny Houses“ auf Anhängern oder Wägen aus. In diesem Fall ist das Fundament des „Tiny Houses“ nicht mehr mit dem Erdboden verbunden und stellt damit keine bauliche Anlage mehr dar. Stattdessen gilt für sie das Straßenverkehrsrecht. Soll für das mobile „Tiny House“ nun aber ein längerfristiger Abstellplatz gefunden werden (in der Regel ab einer Dauer von drei Monaten), ist ein Stellplatz erforderlich und das Baurecht findet Anwendung. Ein Stellplatz ist eine bauliche Anlage gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 HBO und bedarf einer Genehmigung. Es gilt also das Gleiche wie für abgestellte Wohn- und Campingwägen. Gegebenenfalls kann es für die Erteilung der Genehmigung erforderlich sein, dass die Räder demontiert und das „Tiny House“ auf ein Gestell gesetzt wird. So fügt sich das „Tiny House“ entsprechend dem Bebauungsplan besser in die umliegende Bebauung ein.

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