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User Tiny House - Bauwagen für die Hotel und Touristikbranche!

Wenn die Menschen verreisen, wollen Sie (heute mehr denn je) etwas Unverwechselbares, Einmaliges und Originales erleben. Dabei dürfte insbesondere der letzte Punkt entscheidend sein: Dass die Qualität stimmen muss, steht selbst schon im Pauschaltourismus außer Frage. Wenn man sich positiv abheben will, kann das eigentlich nur noch durch Originalität geschehen. Mit unserem Rundwagen können Sie für eine traumhafte Hochzeitssuite, ein luxuriöses Schwarzwaldzimmer, eine ganze märchenhafte Ferienwohnung oder für etwas ganz anderes sorgen, von dem bisher nur Sie eine Vorstellung haben – was auch immer es dann werden soll, mit uns an Ihrer Seite ist praktisch nichts unmöglich.

Ein ganz besonderer Eindruck entsteht –

das nur als kleine Anregung – übrigens dann, wenn etwa auf einem Campingplatz oder im Resort mehrere Rundwägen ansprechend als Gruppe arrangiert werden. Da ist es fast schon paradox, von einem „Alleinstellungsmerkmal“ zu reden, aber genau ein solches könnten Sie mit einem Rundwagendorf natürlich vorweisen.

Sie haben eine Idee, die zwar ganz schön, eigentlich aber unrealistisch ist? Sprechen Sie uns an – fordern Sie uns heraus!

Ein Gästezimmer wie kein anderes

Ein Hotelzimmer ist ein Hotelzimmer ist ein Hotelzimmer. Vier Wände und ein Bett, um es pointiert zu verkürzen. Sicher, in Sachen Komfort und Ausstattung gibt es Variationen, aber letzten Endes kann hier das Rad nicht mehr neu erfunden werden. Oder doch? Die Ausstattungsmöglichkeiten für Ihren Rundwagen als ganz spezielles Gästezimmer sind nahezu unbegrenzt – mal ganz davon abgesehen, dass der Wagen an sich schon ein echter Hingucker ist.

Erlebniswelt statt Einheitsbrei

Wir möchten Ihnen hier eine kleine Auswahl an Ideen und Denkanstößen geben.

  • Luxuriöse Hochzeitssuite: Der schönste Tag im Leben verdient auch die schönste Nacht im Leben. Mit einem Rundwagen als Hochzeitssuite ist die fast schon garantiert…
  • Jägerzimmer: Nicht jeder kann sich eine Man-Cave in den eigenen vier Wänden leisten. Eine Nacht in einem rustikalen Jägerzimmer aber allemal. Ein Muss für alle, die sich nicht als Sammler verstehen.
  • Schwarzwaldzimmer: Irgendwie naheliegend. Ein kleines Stück der beliebten Tourismusregion können Sie sich in Form eines dezidierten Rundwagens ins Unternehmen holen. Kuckucksuhren auf Anfrage.
  • Ferienwohnung Western Style: Der Wilde Westen war spätestens am Pazifik zu Ende. Trotz der großen räumlichen und zeitlichen Distanz erfreut sich das klassische Western-Setting aber nicht nur im Kino ungebrochener Beliebtheit. Spucknäpfe aus Messing lieferbar.
  • Skihütte: Die Zeit nach dem Skifahren ist so wichtig, dass sich für sie ein eigener Begriff geprägt hat: Après-Ski. Der umfasst nicht nur ausgelassenes Feiern, sondern natürlich auch eine entsprechende stilvolle Umgebung – Stichwort Rundwagen.
  • Wellness- und Massageräume: In der Tat ideale Einsatzgebiete für den Rundwagen. Der macht Ihre Gäste an sich schon rundum glücklich, aber massieren kann er eben nicht. Da können Sie mit entsprechender Ausstattung nachhelfen.

Mehrwert für Familien

Wenn Sie ein Hotel oder einen Campingplatz mit spezieller Ausrichtung (auch) auf jüngere Gäste haben und Familien mit Kindern willkommen heißen, dann ist die Unterbringung der Kleinen im Rundwagen natürlich ein unvergessliches Erlebnis.

Dazu einige Vorschläge, die uns nur so en passant einfallen:

  • Villa Kunterbunt: Oder besser: “Kunterrund”. Lassen Sie die berühmteste aller Villen auf Ihrem Gelände Wirklichkeit werden. Phänomenal auch ohne Äffchen und Pferd.
  • Piratennest: Als Freibeuter in See stechen, ein echter Kindertraum. Mit einem Rundwagen möglich, die Seekrankheit spart man sich.
  • Rittersaal: Kindertraum, Teil Zwei. Historisch korrekt können wir analog zur frühen Holzburg mit dem Rundwagen einen Rittersitz ganz ohne kalten Stein möglich machen..

Selbstverständlich lässt sich beinahe jedes Thema umsetzen, fragen kostet nichts!

Als Unternehmer in der Tourismusbranche benötigen Sie fundiertes Hintergrundwissen gerade in Sachen Baurecht – darüber hinaus aber kann es auch nicht schaden, zu wissen, ob möglicherweise Fördergelder abgerufen werden können. Wir helfen weiter!

Förderung

Es gibt in Deutschland Fördermittel für die Erschließung ländlichen Raumes für den Tourismus. Die Höhe der Förderung hängt einerseits von der Größe des Unternehmens, andererseits vom erwartbaren Nutzen für die Allgemeinheit ab. Auch spielt hierbei eine Rolle, ob ein öffentlicher Träger oder eine Gemeinde das Projekt begleitet.

Es gibt zu jedem Bundesland unterschiedliche Aktionsgebiete, in Baden-Württemberg sind es z.B. 18. Eine Förderung ist meist nur dann möglich, wenn ein Projekt den Zielen und Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der jeweiligen Aktionsgruppe entspricht.

Letzten Endes hängt die Förderung an Ihrem Antrag, der dann durch das zuständige Auswahlgremium begutachtet wird. Da kann ein von vornherein durchdachter und in sich stimmiger Antrag nur hilfreich sein. Sprechen Sie also mit uns über Ihre Pläne, wir helfen Ihnen gern weiter, oder schauen Sie in unseren Blog!

Baugenehmigung

In Deutschland gilt: jedes Gebäude, das zum Bewohnen oder zum langfristigen Aufenthalt dient, ist genehmigungspflichtig. Das betrifft natürlich Wohnhäuser, ggf. aber auch die Gartenhütte, die Sie in Ihren eigenen Garten aufstellen möchten. Bei kleineren baulichen Anlagen wie etwa ein Geräteschuppen oder bei Baumhäusern reicht dagegen meistens eine schriftliche Anmeldung.

Bevor Sie einen Bauantrag durch den Architekten oder den Zimmermann einreichen, muss die Bebauungssituation des Grundstückes geprüft werden. Lässt der Flächennutzungsplan überhaupt eine Bebauung zu? Muss der Plan geändert werden? Erst wenn das geprüft ist, sollten Sie sich die vorgeschriebenen Formulare besorgen und den Antrag dann einreichen. Wie hoch dann die Erfolgschancen sind, eine Genehmigung zu erhalten, hängt nicht nur von der Gemeinde ab, sondern auch davon, wo sich das Grundstück befindet (Innen- oder Außenbereich). Bei der Entscheidung spielen dann verschiedene Träger öffentlicher Belange eine Rolle: der Bund Naturschutz, das Wasseramt, die Landwirtschaftskammer und noch viele andere mehr. Auch Aspekte wie Brandschutz und Statik fließen in die Bewertung mit ein.

Wir raten Ihnen dringend, bevor Sie sich für einen Rundwagen bzw. ein Tiny House entscheiden, diese Fragen mit dem zuständigen Amt nach Möglichkeit vollständig abzuklären. Wir beraten Sie gern weiter.

Ferienwohnung anmelden?

Wann muss man eine Ferienwohnung anmelden?

Wenn die Vermietung zur Haupterwerbsquelle wird oder die Wohnung hobel-üblich beworben und angeboten wird, ist die Vermietung des Wohnraums anmeldepflichtig.

Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn neben der Bereithaltung der Räumlichkeiten sachliche und personelle Vorkehrungen erforderlich sind, wie sie mit der üblichen Vermietung von Wohnungen nicht verbunden sind.

Eine solche eher hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung liegt beispielsweise vor, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Eigentümer liegt, zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört und Werbung sowie Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde.

Es ist aber in jedem Fall ratsam, sich bei dem zuständigen Amt zu erkundigen, um jeglichen Ärger zu umgehen. Zumal jedes Bundesland und jedes Amt wieder anders reagieren kann.

Tourismus im Schwarzwald, ein Aufschwung

Die Tourismusbranche im Südwesten verzeichnete 2017 bereits im achten Jahr in Folge einen Anstieg der Gäste- und Übernachtungszahlen. Insgesamt kamen im Jahr 2017 in Beherbergungsbetrieben mit 10 und mehr Betten oder Stellplätzen über 0,6 Millionen (Mill.) oder 3,1 % mehr Gäste in einer Unterkunft an als 2016. Mit 21,6 Mill. überschritt die Gästezahl damit erstmals die Schwelle von 21 Millionen. Die für das Gewerbe bedeutendere Übernachtungszahl nahm um fast 0,9 Mill. oder 1,7 % auf den neuen Rekordwert von 52,9 Mill. zu. Bis auf den Februar wurde bei den Gästeankünften im Jahr 2017 in allen übrigen Monaten das Ergebnis des entsprechenden Vorjahresmonats übertroffen. Bei den Übernachtungen war die Entwicklung uneinheitlicher. In acht Monaten des Jahres wurde ein Plus registriert. Im Februar, März, Mai und August 2017 waren die Übernachtungszahlen hingegen niedriger als in den entsprechenden Monaten des Jahres 2016. Diese Ergebnisse stellten heute der Minister für Justiz und Europa, Guido Wolf MdL, und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, der Presse vor.

Die positive Entwicklung ist dabei in diesem Jahr in gleichem Maß auf den Inlands- und Auslandstourismus zurückzuführen. 2017 meldeten die Tourismusbetriebe 16,5 Mill. Ankünfte und 41,5 Mill. Übernachtungen von Gästen aus Deutschland. Die 5,1 Mill. internationalen Gäste buchten 11,4 Mill. Übernachtungen. Daraus errechnet sich bei den Gästezahlen gegenüber 2016 ein Zuwachs von 3,1 % bzw. 3,0 %. Das Plus bei den Übernachtungen lag sowohl bei den Inlands- als auch den Auslandsgästen bei 1,7 %.

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