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Hauptwohnsitz Meldepflicht

Wir haben uns auf dem Bauamt Freiburg mal beraten lassen.

Dort wurde uns folgender Grundsatz mitgeteilt:

Ein geschlossener Raum zum Zwecke des Wohnens und Schlafens ist immer ein meldepflichtiger Wohnraum.

Was ist aber nun mit einem gemeldeten Wohnsitz?

Hierfür muss eine Person eben einen bewohnbaren und angemeldeten Wohnraum besitzen oder mieten und diesen als Wohnraum nutzen.

Dabei ist es wichtig, dass der Wohnraum als Wohnraum genutzt werden kann. Ob und wie oft der tatsächlich benutzt wird, spielt für das Amt keine Rolle. Den Wohnraum also nicht anmelden, weil man ja eh nur am Wochenende da ist und nur drei Wochen im Jahr funktioniert nicht.

Die Häufigkeit spielt eigentlich nur bei der Frage Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz eine Rolle.

Da wir in Deutschland eine Meldepflicht haben, sind alle dazu verpflichtet jeden Wohnraum anzumelden. Hat man nur einen Wohnraum, ist dies automatisch der Hauptwohnsitz. Lege ich mir ein Tiny House als Ferienwohnung oder Wochenendhaus zu, ist dies der Zweitwohnsitz und muss ebenfalls gemeldet werden. Macht man dies nicht, so ist das strafbar.

 

Der Hauptwohnort ist immer der zentrale Mittelpunkt im Leben der gemeldeten Person. Hierzu zählen soziale Bindungen, Partnerschaften, Arbeitsplatz und Vereinsaktivitäten.

Die Meldepflicht hat vor allem steuerliche Gründe. Jede Gemeinde kassiert Steuern für einen Hauptwohnsitz. Einige, nicht alle, Gemeinden erheben sogar für den Zweitwohnsitz Steuern.

Das ist auch der Grund, warum man einen Zweitwohnsitz im Ausland nicht anmelden muss, da kann der Staat nichts abgreifen.

 

Ich hoffe, diese Info war hilfreich.

Geschrieben von Kevin Bortoli am 25.04.2022

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