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AGB für die Kaufabwicklung unserer Tiny Houses & Bauwagen

Gültigkeit

Für Kaufverträge, Auftragsbestätigungen und Angebote des Verkäufers gelten ausschließlich die im Folgenden genannten Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Käufers und/oder Auftraggebers werden nicht anerkannt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingung gilt nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.
Für alle Kauf- und Lieferverträge bezüglich vom Verkäufer zu erbringender Leistungen ist ein schriftliches Angebot des Verkäufers Voraussetzung und Grundlage. Mündliche Absprachen gelten nur mit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers. Ein Kaufvertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Käufer das schriftliche Angebot angenommen hat, der Verkäufer den Auftrag schriftlich bestätigt hat und die Anzahlung auf den Kaufpreis beim Verkäufer eingegangen ist. Jeder Kaufgegenstand ist eine auftragsbezogene handwerkliche Einzelanfertigung. Rückgabe und Umtausch sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Technische Angaben

Alle technischen Angaben des Verkäufers wie Maße, Gewichte und Beschreibungen sind ungefähre Angaben. Technische und gestalterische Änderungen auch während der Lieferzeit, die wesentliche Erscheinungsmerkmale und den vereinbarten Nutzen der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen, behält sich der Verkäufer vor und berechtigen den Käufer nicht zum Kaufvertragsrücktritt oder zur Kaufpreisminderung. Der Verkäufer behält das Urheberrecht für alle dem Käufer überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Kalkulationen, Bilder und Beschreibungen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, ihm überlassene Unterlagen weiterzugeben.

Zahlungsbedingungen

50 % des Kaufpreises sind bei Vertragsabschluss zu zahlen. Erst nach Eingang dieser Summe beim Verkäufer gilt der Kaufvertrag als zustande gekommen. Weitere 40 % sind im Laufe der Produktion fällig. 10 % des Kaufpreises sind zu zahlen bei der Abnahme und Schlüsselübergabe. Die Abnahme erfolgt in unserer Werkhalle. Nach Erhalt der kompletten Kaufsumme wird die Ware ausgeliefert. Die Abladung vom Anlieferfahrzeug erfolgt an einem Ort im eventuell weiteren Umkreis der Anlieferadresse nach Wahl des Verkäufers, da für die Entladung spezielle Maschinen und Vorrichtungen notwendig sind.
Sollte der Verkäufer nach Zustandekommen des Kaufvertrages in Kenntnis von Informationen über die wirtschaftliche Bonität des Käufers gelangen, die eine Beeinträchtigung der vereinbarten Zahlungsbedingungen vermuten lassen, kann der Verkäufer entgegen den im Kaufvertrag genannten Zahlungsbedingungen eine umgehende Zahlung der ausstehenden Restbeträge aus dem Kaufvertrag verlangen und bis zum Eingang dieses Betrages die Arbeiten am Kaufgegenstand einstellen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen.

Eigentumsvorbehalt

Alle vereinbarten Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer beglichen sind.

Preise

Aufgrund ständig steigender Rohstoffpreise und Energiekosten gelten die in der Preisliste angegeben Preise unter Vorbehalt. Die Gültigkeit wird im schriftlichen Angebot des Verkäufers festgelegt. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche MwSt. von 19 % und gelten in der Regel frei Bordsteinkante der Anlieferadresse in Deutschland, die mit einem Sattelschlepper mit 12 m Aufliegetrailer erreichbar sein muss. Bei erschwerten Anlieferbedingungen, wie z.B. in abgelegenen Waldplätze oder Bergkuppeln können Mehrkosten entstehen.

Lieferzeit

Die Lieferzeit wird in der Auftragsbestätigung so genau wie möglich genannt. Durch unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt, Ausstände, Lieferverzögerungen von Zuliefern, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Unfälle und weitere Ereignisse können Lieferverzögerungen entstehen, die den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder zur Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigen. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle von Lieferverzögerung angemessene Nachfristen zu gewähren. Verschuldet der Verkäufer eine Lieferverzögerung oder Nichterfüllung nach angemessenen Nachfristen lediglich leicht fahrlässig, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf Mehraufwendungen für Deckungskauf oder Ersatzvornahme.
Gegenüber Unternehmen als Käufer ist jeder Schadensersatzanspruch wegen Lieferverzögerung oder Nichterfüllung ausgeschlossen.

Gewährleistung

Bei sachgemäßem Gebrauch gibt der Verkäufer auf die Bauausführung, die Konstruktion und die Qualität des eingesetzten Materials eine Gewährleistung von 2 Jahren gegenüber dem ersten Erwerber. Gewährleistungsansprüche für zugekaufte Bauteile wie z.B. Ofen, Wasserinstallationen, Solaranlagen etc. tritt der Verkäufer an den Käufer gegen den Hersteller dieser Bauteile ab. Der Verkäufer übernimmt gegenüber dem Käufer keine Gewährleistung für zugekaufte Bauteile. Holz ist ein Naturprodukt, Verzug, Rissbildung, Farbveränderungen durch Umwelteinfüße sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ein fachgerechte, sorgfältige Verarbeitung mindert diese möglichen Prozesse soweit möglich. Die Gewährleistung des Verkäufers gegenüber dem Käufer erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch, Überlastung, unsachgemäßer Aufstellung, durch den Einbau von fremden Bauteilen, wenn dadurch Schäden entstehen, außergewöhnlicher Beanspruchung und natürlichem Verschleiß.
Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer kann der Verkäufer nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Bei fehlgeschlagener, unterlassener oder unzumutbar verzögerter Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.
Für Ersatzlieferung oder Nachbesserung besteht die gleiche Gewährleistung wie für den Kaufgegenstand, jedoch verlängert Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Gewährleistung für den ursprünglichen Kaufgegenstand nicht, es sei denn das geltende Recht schreibt eine andere Regelung vor. Unvollständige oder falsche Lieferung, Mängel, Schäden und Beanstandungen sind umgehend nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Verkäufer schriftlich und mit Digitalfotos dokumentiert anzuzeigen. Folgeschäden aufgrund verspäteter oder unterlassener Anzeige von Mängeln sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Reklamationen setzen keine Zahlungsverpflichtung des Käufers außer Kraft.

Haftung

Der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für Schäden durch grobe Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und bei zwingender gesetzlicher Haftung. Der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Sitz des Verkäufers, Breisach.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Die möglicherweise unwirksame Geschäftsbedingung gilt dann als durch eine hier zulässige und wirksame Bedingung ersetzt.

Breisach, den 27.04.2022

Weg-Weiser GmbH & Co. KG | Michael Hess | Ihringer Landstr. 16 | 79206 Breisach

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